27.09.2010

Rechtsstreit endet mit Vergleich

Das Dresdner Oberlandesgericht beendete einen Markenstreit zwischen dem Leipziger Zoo und dem saarländischen Erlebnispark Gondwana – Das Prähistorium um den Namen „Gondwana-Land“ mit einem Vergleich. Der Zoo Leipzig, der 2011 seine Gondwanaland genannte Tropenerlebniswelt eröffnen wird, klagte gegen den 2008 eröffneten Dinosaurier-Park und berief sich dabei auf sein, 2003 ins Markenregister eingetragene, Logo für den Gondwanaland-Themenbereich als Wort- und Bildmarke. Der Zoo sah sich in dem Recht, dass der Name ihm somit zustünde und forderte vom Park die Unterlassung der Nutzung der Bezeichnung „Gondwana“ sowohl im geschäftlichen Verkehr als auch für Werbezwecke. Dabei verwies er außerdem auf die durch jahrelange aktive Öffentlichkeitsarbeit erlangte deutschlandweite Bekanntheit des Leipziger Gondwanalandes. Nach jetzigem Prozessende darf sich der Themenpark weiterhin Gondwana – das Praehistorum nennen und auch entsprechende Internetdomains weiter betreiben. Nur der Name „Gondwana-Park“ dürfe nicht mehr verwendet werden. Leipzigs Zoo-Direktor, Dr. Jörg Junhold, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. (eap)

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