15.02.2012

Hannover / Deutschland: Kündigung war rechtswidrig

Das Landgericht Hannover entschied gestern, dass die fristlose Kündigung, die im März letzten Jahres gegen Zoo-Direktor Klaus-Michael Machens seitens des Zoo Hannover ausgesprochen wurde, rechtswidrig ist. Demnach wird Machens die ihm vertraglich zustehende Abfindung in voller Höhe erhalten.

Klaus-Michael Machens sollte nach Ablauf seines Geschäftsführervertrages im November 2011 den Zoo verlassen. Machens hatte jedoch nicht vor, zu diesem Zeitpunkt in Rente zu gehen. Daraufhin erhielt der Zoo-Chef im März eine fristlose Kündigung, die mit angeblicher Untreue begründet wurde. Bereits im Sommer des letzten Jahres wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gab, dass Machens sich der Untreue schuldig gemacht hätte. Nun also bestätigt die Entscheidung des Landgerichtes Hannover dies eindeutig.

Klaus-Michael Machens, der den Zoo seit 1994 leitete, kann auf 17 erfolgreiche Jahre als Zoo-Direktor zurückblicken. Unter seiner Leitung wurde der Park erfolgreich aus-und umgebaut und zu einem profitablen Unternehmen entwickelt, das 2011 mehr als 1,6 Mio. Besucher verzeichnete. (eap)

Lesen Sie auch