22.05.2020

Deutschland: Calypso Saarbrücken muss als erstes Freizeitbad in Deutschland Insolvenz anmelden

Deutschland: Calypso Saarbrücken muss als erstes Freizeitbad in Deutschland Insolvenz anmelden

Calypso AbenteuerLand

Die Vivamar Betriebsgesellschaft Saarbrücken GmbH hat am 21. Mai für das Calypso Bade- und Saunaparadies in Saarbrücken als erstes deutsches Freizeitbad Insolvenz angemeldet. Noch im Februar konnten die Medien vermelden „Calypso wird zum Besuchermagneten“ (Saarbrücker Zeitung vom 6.2.20); das neue „Calypso AbenteuerLand“ (vgl. EAP 6/2019) ist fertig und stünde eigentlich für die Besucher bereit … Aber nun steht das Erlebnisbad vor dem Aus. Seit Wochen hat die Betreibergesellschaft alle Hebel in Gang gesetzt, um für das bei deutschen und französischen Gästen gleichermaßen beliebten Bade- und Saunaparadies eine wirtschaftliche Perspektive aufzeigen zu können – ohne Erfolg. Wie bei allen anderen geschlossenen Bädern wurden seit dem 15. März keine Einnahmen verzeichnet, während die Kosten aber weiter liefen.

„Weitere Freizeitbäder, Thermen und Kurbetriebe in Deutschland müssen derzeit um ihre Existenz bangen und zum Teil bereits im Juni einen ähnlichen Schritt gehen, wenn nicht ein Rettungsschirm für die Bäder aufgespannt wird. Betroffen davon sind sowohl private als auch kommunale Betreiber, deren Städte über keine ausreichenden Mittel verfügen, um ihre Bäder durch die Krise zu führen“, erläutert Dr. Klaus Batz, Geschäftsführer der European Waterpark Association (EWA).

Die EWA fordert daher direkte, nicht zurückzuzahlende Zuschüsse, um das täglich größer werdende Defizit in den Bäderbetrieben ausgleichen zu können. Auch das Calypso musste bei der Erstellung einer Fortführungsperspektive offensichtlich erkennen, dass ein Überbrückungskredit keine ausreichende Bestandssicherung darstellt. Mit den Corona-Krediten, die kurzfristig durchaus hilfreich sein können, wird das Problem einer drohenden Insolvenz nur in die nahe Zukunft verlagert. Bei einer negativen Fortführungsprognose birgt die Inanspruchnahme eines solchen Kredits im schlimmsten Fall sogar die Gefahr einer Insolvenzverschleppung für die Betreiber.

„Es ist offensichtlich einfacher, für einzelne Unternehmen Milliardenbeträge zu deren Rettung bereitzustellen – wobei ich den Sinn dieser Maßnahmen gar nicht anzweifeln möchte –, als den betroffenen Bädern in Deutschland mit einer überschaubaren Summe durch das Tal zu helfen. Hier sprechen wir insgesamt nicht über Milliarden-, sondern über Millionenbeträge“, erläutert Dr. Klaus Batz die notwendigen Maßnahmen. Aufgrund der stark differierenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern, herrscht noch immer große Unklarheit darüber, wann die Freizeitbäder, Thermen und Kurbäder wieder in Betrieb gehen dürfen. Ob die vorgegebenen Rahmenbedingungen dann einen Betrieb zulassen werden, der von den Gästen akzeptiert wird und wirtschaftlich sinnvoll ist, stehe ebenfalls in den Sternen.

„Die deutsche Bundesregierung sollte sich andere europäische Länder wie Österreich und die Niederlande zum Vorbild nehmen, die in einer landesweit einheitlichen Regelung die Wiederinbetriebnahme aller öffentlichen Bäder ermöglichen. Die öffentlichen Bäder in Deutschland müssen zeitnah, unter sicheren und unter wirtschaftlichen Bedingungen wieder in Betrieb gehen dürfen“, appelliert Batz an die Politik. Solange dies nicht der Fall ist, brauche die Bäderbranche direkte Finanzhilfen des Staates und der Länder, damit nicht eine Lawine von Insolvenzen droht – dies gelte nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern Europas, in denen die Freizeitbäder, Thermen und Wasserparks noch geschlossen sind.

Am 2. Juni soll ein weiteres Rettungspaket für Tourismusbetriebe in Deutschland verabschiedet werden. „In dieses Paket müssen neben den Übernachtungsbetrieben und Gaststätten auch die Freizeitbäder, Thermen, Kurbetriebe, Freizeitparks, Zoos, Sehenswürdigkeiten und Museen und alle anderen Einrichtungen, die die entscheidenden Impulse für den Tages- und Übernachtungstourismus geben, integriert und bei den direkten Hilfszahlungen berücksichtigt werden“, unterstreicht Dr. Klaus Batz die Forderung der European Waterpark Association. (eap)

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