26.05.2020

EWA-Online-Seminar: „Rechtliche Fragen zum Bäderbetrieb unter Corona-Bedingungen“

In ihrer Online-Seminar-Reihe zu verschiedenen Corona-bezogenen Themen, die für Bäderbetriebe von besonderer Bedeutung sind, konnte die European Waterpark Association (EWA) für ihr heutiges Online-Programm den Zivilrechtsexperten Prof. Dr. Ansgar Staudinger vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht der Universität Bielefeld gewinnen. Prof. Staudinger, der u.a. auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. ist, gab den Online-Seminar-Teilnehmern einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Bädern unter Corona-Bedingungen, da es seitens des Bundes und der Länder keine einheitlichen Verordnungen gibt. Vielmehr sieht die Politik vielerorts vor, dass sich die Betreiber von Frei- und Hallenbädern mit ihren zuständigen Gesundheitsämtern abstimmen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen die Wiederinbetriebnahme ihrer Anlagen möglich ist.

Der Rechtsexperte schilderte u.a. den juristisch korrekten Umgang mit Saison- und Jahreskarteninhabern und gab konkrete Tipps dazu, wie Betreiber ihre Kunden bei Wiederöffnung unter Einschränkungen des jeweiligen Angebots (z.B. ein weiterhin geschlossener Saunabereich) über diese idealerweise informieren sollten. Eine ebenso interessante Frage, die sich vielen Badbetreibern stellt und Prof. Staudinger zu beantworten wusste, ist der Umgang mit bestimmten „Risiko-Kundengruppen“ wie Senioren oder auch Kleinkindern und Jugendlichen. Inwiefern dürfen bestimmte Kundengruppen vom Besuch eines Bades ausgeschlossen oder darin eingeschränkt werden, ab wann liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor? Darüber hinaus klärte der Jurist über den Umgang mit Gutscheinlösungen zur Kundenentschädigung für Schließungszeiten auf und differenzierte, inwieweit Betreiber für mögliche Fälle der Virusansteckung in ihrem Bad die Haftung übernehmen müssen.

Dort, wo klare Verordnungen seitens Politik und Behörden fehlten, empfehle es sich grundsätzlich, die allgemeinen Empfehlungen von Verbänden wie der EWA für den eigenen Betrieb zu adaptieren, da diese eine gewisse Standardisierung schaffen und in möglichen Rechtsstreitigkeiten zumeist hilfreich seien. Eine Aufzeichnung des heutigen Online-Seminars stellt die EWA ihren Mitgliedern in Kürze zur Verfügung. (eap)

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