11.09.2020

Deutschland: Ungleiche Corona-Auflagen für Saunabetriebe – HolstenTherme richtet Brandbrief an Landesregierung

In fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind die mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden strengen Beschränkungen auch für den Betrieb öffentlicher Saunaanlagen gelockert worden; jedoch nicht so in Schleswig-Holstein. Wie die HolstenTherme in Kaltenkirchen, die rund 160 Mitarbeiter beschäftigt, in einer aktuellen Presseeinladung feststellt, hält die Kieler Landesregierung strikt an den bisherigen Beschränkungen fest, die darin bestehen, dass unabhängig von der Größe einer Saunalandschaft das Angebot nur von einem Gast bzw. einem Haushalt zeitgleich genutzt werden darf. Eine wissenschaftliche Begründung für diese Restriktion gebe es laut der Therme jedoch nicht. Vielmehr bedrohe die aktuelle Politik – abgesehen von der Gefährdung der Daseinsvorsorge – unmittelbar die Arbeitsplätze, wenn die dringend benötigten Einnahmen für den subventionierten Thermenbetrieb weiter ausbleiben.

Nachdem auch ein kürzlich an Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther und Landes-Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg gerichteter Brandbrief zunächst unbeantwortet blieb, suchte die HolstenTherme die Öffentlichkeit, um über die aktuelle Lage der Branche und die Folgen für Schleswig-Holstein zu informieren. Rolf-A. Pieper (2.v.r.), Geschäftsführer des Deutschen Sauna-Bunds e.V., Dr. Klaus Batz (2.v.l.), Geschäftsführer der European Waterpark Association und die beiden Geschäftsführer der HolstenTherme Kaltenkirchen, Stefan Hinkeldey (r.) und Torge Pfennigschmidt (l.), standen der geladenen Presse zur fachlichen Einschätzung zur Verfügung. „Dank der großen medialen Aufmerksamkeit besteht nun die Aussicht, dass es in den nächsten Wochen eine positive Entscheidung im Hinblick auf Lockerungen für Saunabetriebe endlich auch in Schleswig-Holstein geben wird“, zeigt sich Hinkeldey zufrieden mit der öffentlichen Resonanz auf die gestrige Pressekonferenz. (eap)

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