18.05.2021

Deutschland: Bayerische Freizeitparks fassungslos! Von der Politik vergessen…?

Deutschland: Bayerische Freizeitparks fassungslos! Von der Politik vergessen…?

Allgäu Skyline Park

Im Lichte sinkender Inzidenzen lockert die Bayerische Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen. Noch im Mai dürfen zahlreiche touristische Einrichtungen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Doch Freizeitparks sucht man auf der Liste möglicher Wiedereröffnungen ebenso vergeblich wie eine sachliche Begründung dieser Ungleichbehandlung. Als die zoologischen Einrichtungen im April die Genehmigung zur Wiedereröffnung erhielten, kam auch bei den Freizeitpark-Betreibern Hoffnung auf.

Im letzten Jahr erhielten Freizeitparks noch vor den Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit zur Wiederöffnung nach dem ersten Lockdown. „Warum in diesem Jahr nun plötzlich Freizeitparks risikoreicher als Hotels oder Kinos eingestuft werden, obwohl Aerosolforscher und Virologen zwischenzeitlich genau das Gegenteil bewiesen haben, ist nicht nachvollziehbar“, so Silke Holzner, Betreiberin des Bayern-Parks. Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Outdoor-Aktivitäten für das Infektionsgeschehen kaum eine Rolle spielen, dienen der Landesregierung sogar als Argument für die Unbedenklichkeit der Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten, Außengastronomie und Freibädern. Einzig bei Freizeitparks wird sie ignoriert. „Wir haben weitläufige Areale sowie bewährte und genehmigte Hygienekonzepte. Mit Kinos und Theatern erhalten sogar exakt die Bereiche die Möglichkeit zur Öffnung – also Indoorangebote – die wir bei uns vom Betrieb ausnehmen. Das ist grotesk“, stellt Joachim Löwenthal, Inhaber des Allgäu Skyline Park, fest.

Die Bayerische Staatskanzlei bleibt auch auf Nachfrage eine Erklärung für diese nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung schuldig und versäumt es darüber hinaus, Vermutungen zu entkräften, dass die mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen von politischen Akteuren bevorteilt werden, heißt es beim VDFU. Die Bayerische lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung führt Zoos als Kulturstätten, während sich ein Freizeitpark in einer Kategorie mit Bordellen, Wettannahmesteilen und Spielhallen wiederfindet. Das allein scheint schon bizarr.

„Der VDFU begrüßt es, dass die bayerische Landesregierung mit der Wiedereröffnung von Pensionen und Gastwirtschaften auch ein Stück bayerisches Brauchtum schützen möchte. Doch dazu zählen ebenso die bayerischen Freizeitparks, die als mittelständische Familienunternehmen zumeist bereits seit mehreren Generationen als regionale Jobmotoren einen wichtigen Beitrag zur Struktur im ländlichen Raum leisten“, stellt Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU), fest. Auch in Nachbarländern wie in Österreich, wo Wiedereröffnungen bereits ab 19. Mai möglich sind, haben die Freizeitparks, die aufgrund organisatorischer Vorbereitungen wie der Beschäftigung zahlreicher Saisonkräfte eine Vorlaufzeit von circa drei Wochen für ihren Betrieb benötigen, längst Öffnungsperspektiven erhalten. Die Betriebe im Freistaat hingegen sehen sich weiterhin an den Rand gedrängt und blicken weiterhin auf die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz sowie näher rückende Rechtsstreitigkeiten mit den Behörden aufgrund sachlich vollkommen unbegründeter Ungleichbehandlung, heißt es seitens des VDFU. (eap)

Lesen Sie auch

Anzeige