31.07.2018

USA: 21st Century Fox- und Disney-Aktionäre geben „grünes Licht“ für Übernahme-Deal

USA: 21st Century Fox- und Disney-Aktionäre geben „grünes Licht“ für Übernahme-Deal

Wie 21st Century Fox (21CF) und The Walt Disney Company (Disney) vor wenigen Tagen bekanntgaben, haben die Anteilseigner beider Firmen der geplanten Übernahme von 21CF durch Disney (vgl. EAP-News v. 15.12.17) und dem damit verbundenen Fusionsvertrag zugestimmt, nachdem die US-Justiz vergangenen Monat bereits „grünes Licht“ für den Milliarden-Deal gegeben hatte. Mitbieter Comcast, der ebenfalls an der Übernahme großer Teile des Fox-Imperiums interessiert war, zog sein Angebot vor wenigen Tagen zurück, nachdem Disney sein Gebot auf eine Summe von 71,3 Mrd. US-Dollar (ca. 60,9 Mrd. Euro) erhöht hatte.

„Die Zusammenführung von 21CF-Geschäftseinheiten mit Disney und die Entstehung eines neuen ‚Fox‘ wird für unsere Aktionäre einen enormen Wert schaffen. Wir danken unseren Anteilseignern für ihre Zustimmung zu dieser Transaktion. Ich möchte auch all unseren Führungskräften und Kollegen für ihre herausragende Leistung danken, die 21st Century Fox während der letzten Jahrzehnte groß gemacht hat. Mit ihrer Unterstützung dürfen wir davon ausgehen, dass Disney und die neuen Fox-Geschäftseinheiten führend in der Unterhaltungs- und Medienindustrie sein werden“, so Rupert Murdoch, Executive Chairman, 21st Century Fox.

„Wir freuen uns sehr, dass die Anteilseigner beider Unternehmen ihre Zustimmung zu unserer angestrebten Übernahme gegeben haben und wir sind zuversichtlich, dass wir durch den Anschluss bedeutender Vermögenswerte von Fox langfristig einen hohen Wertezuwachs schaffen werden […]“, kommentierte Bob Iger, Disney-Chairman und -CEO.

21CF-Aktionäre werden gemäß dem Fusionsvertrag zwischen der Bar-Auszahlung ihrer Aktien (in Höhe von 38 US-Dollar pro Stück) und dem Erhalt neuer Aktien wählen können, die für die geplante New Disney-Holding – die als Mutterunternehmen von Disney und 21CF fungieren soll – emittiert werden sollen.

Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer Reihe von (internationalen) Fusions- und anderen aufsichtsrechtlichen Prüfungen sowie anderer üblicher Abschlussbedingungen. (eap)

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