28.09.2009

Katastrophale Ergebnisse: TÜV Rheinland testete aufblasbare Schwimmartikel

Schlechte Qualität, hohe Belastung mit Schadstoffen und ablösbare Kleinteile: Die Experten von TÜV Rheinland LGA haben 25 aufblasbare Badeartikel aus den fünf beliebtesten Urlaubsländern rund ums Mittelmeer getestet. Das Ergebnis: 17 der geprüften Produkte dürften innerhalb der EU gar nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der geltenden Sicherheitsnormen nicht erfüllen. „Wer in Urlaubslaune am Strand aufblasbare Badeartikel oder Schwimmtiere kauft, geht ein doppeltes Risiko ein. Einerseits ist die Qualität minderwertig. Das zeigt sich an schlechten Materialien und schlechter Verarbeitung. Andererseits sind Gefahren für die Gesundheit im Kauf gleich eingeschlossen – besonders für Kinder“, so Dr.-Ing. Wilhelm Schubert, Geschäftsleiter bei TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Größtes Problem sei die nahezu durchgängig hohe Belastung mit Weichmachern. - Gekauft wurden alle Freizeitartikel für fünf bis zehn Euro im Juni 2009 direkt am Strand in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und der Türkei – dort wo üblicherweise auch viele Urlauber und Familien mit Kindern Badespielzeug oder aufblasbare Freizeitartikel kaufen. Zu den getesteten Artikeln gehören Luftmatratzen, Schwimmtiere, Schwimmringe und Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder.
Die Prüfer vom TÜV Rheinland fanden in 21 der 25 untersuchten Produkte hohe Konzentrationen von Phthalat-Weichmachern, die über den für Spielzeug als Grenzwert vorgeschriebenen Konzentrationen lagen. Bestimmte Phthalate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. In sechs Produkten fanden sich zudem Belastungen mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die ebenfalls über den in Deutschland empfohlenen Richtwerten für Verbraucherprodukte lagen. Feste, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grenzwerte gibt es für PAK nicht. PAK stehen im begründeten Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs erzeugend zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. „Viele Hersteller und Importeure dieser Billigprodukte halten sich an keinerlei Empfehlungen oder Richtwerte für Schadstoffbelastungen. Anders sieht es bei großen Handelsorganisationen oder Discountern aus, die über eine funktionierende Qualitätssicherung verfügen“, so Dr. Schubert. Besonders negativ waren die Ergebnisse bei Luftmatratzen: Von den sieben Luftmatratzen im Test waren alle erheblich mit Phthalaten belastet. Trotzdem dürfen diese Artikel in Europa vertrieben werden, da es sich der Definition nach nicht eindeutig um Spielzeug handelt und deshalb keine festen Grenzwerte bei Phthalaten und PAK vorgeschrieben sind. (eap)

 

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