Deutschland: Dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen
(eap) Nun ist es beschlossene Sache: Zum Jahreswechsel soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie in Deutschland – mit Ausnahme des Getränkeausschanks – dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Dem Steueränderungsgesetz stimmte der Deutsche Bundesrat am Freitag letzter Woche zu, in Kraft treten wird das Gesetz zum 1. Januar 2026. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern u.a. auch Bäckereien und Catering-Unternehmen. Ziel der Absenkung sei eine Entlastung der Gastrowelt, die in einer von wirtschaftlichen Unsicherheiten, hohen Betriebskosten und schwächelndem Konsumverhalten geprägten Zeit sowieso schon unter Druck stehe. Insgesamt erwarte die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rd. 3,6 Mrd. Euro für Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine pausschale Preissenkung über das gesamte Sortiment lehnen viele Gastronomiebetriebe jedoch aufgrund insgesamt gestiegener Kosten ab. Eher setze man auf eine Preisstabilisierung dank der Steuersenkung.
Mit Umsätzen von über 480 Mrd. Euro und mehr als 6,1 Mio. Beschäftigten trage die Gastrowelt maßgeblich zur Volkswirtschaft bei, so Homeira Amiri, Aufsichtsratsvorsitzende der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG). Dr. Marcel Klinge, ebenfalls Vorstandsvorsitzender und Sprecher der DZG, bewertet die Entscheidung als wichtiges Signal wirtschaftlicher Vernunft: „[…] Die finale Zustimmung im Bundesrat ist mehr als ein formaler Schritt, sie ist ein klares Bekenntnis zu fairen Wettbewerbsbedingungen, Beschäftigungssicherung und stabilen Städten und Regionen. Die Absenkung auf sieben Prozent ist keine Sonderbehandlung, sondern eine wirtschaftlich notwendige Maßnahme zur Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen. […]“
Auch der VDFU (Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates und die damit verbundenen Entlastungen für gastronomische Angebote in Freizeit- und Erlebniseinrichtungen: „Gastronomische Angebote sind ein wesentlicher Bestandteil von Freizeit- und Erlebniseinrichtungen. Sie sind in Themenwelten integriert und tragen maßgeblich zum Gesamterlebnis bei. Die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer hilft, diese Angebote unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen tragfähig zu halten und Freizeit als sozialen Ausgleich für breite Bevölkerungsgruppen zu sichern“, so VDFU-Geschäftsführer Jürgen Gevers. Mit seiner Kampagne „Die Faire Sieben“ setzt sich der Verband darüber hinaus schon seit einiger Zeit dafür ein, dass die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auch auf Eintrittsentgelte in Freizeitparks ausgeweitet wird. ■