07.05.2020

Deutschland: Erste mögliche Öffnungstermine für Freizeitparks & -Bäder bekanntgegeben – Bundesländer entscheiden über Maßnahmen-Lockerungen

Deutschland: Erste mögliche Öffnungstermine für Freizeitparks & -Bäder bekanntgegeben – Bundesländer entscheiden über Maßnahmen-Lockerungen

Nach der gestrigen Ministerkonferenz auf Bundesebene über mögliche Lockerungen der aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen, die auch weitgehend beschlossen wurden, ist es nun die Entscheidung der einzelnen deutschen Bundesländer, einen individuellen Stufenplan zur Wiederöffnung der jeweiligen Wirtschaftszweige zu entwickeln und umzusetzen.

Teilweise werden auch bereits Termine zur möglichen Wiederöffnung von Freizeitparks sowie Spaß- und Erlebnisbädern in den jeweiligen Beschluss-Entwürfen genannt, grundsätzlich unter Vorbehalt in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen. Ebenso werden bei Wiedereröffnung Auflagen (u.a. Reduzierung der Besucherkapazität) gelten, die ebenfalls von den jeweiligen Bundesländern individuell definiert werden.

Konkrete Termine zur Wiederöffnung von Freizeitparks sind nach heutigem Stand in den Stufenplänen der folgenden Bundesländer festgelegt: Den Anfang macht Nordrhein-Westfalen mit erlaubter Wiederöffnung ab dem 11. Mai, es folgt Niedersachsen mit einer Öffnung von Freizeitparks ab dem 25. Mai. Bayern und Baden-Württemberg wollen den Freizeitpark-Betrieb ab Pfingsten (Wochenende 31. Mai) ermöglichen.

Spaß- und Erlebnisbäder werden in Baden-Württemberg voraussichtlich ab Pfingsten öffnen dürfen, zunächst aber nur für die Durchführung von Schwimmkursen. In Niedersachsen rechnet man mit einer Öffnung der Freibäder ab dem 25. Mai. Die Landesregierung Thüringen gab hingegen bekannt, die Entscheidung über Öffnungen von Schwimmbädern in die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte zu geben. Welche Hygiene- und Abstandsvorschriften für Bäderbetriebe künftig gelten werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Um einen Überblick über den aktuellen Stand der Entscheidungen der jeweiligen Bundesländer zu geben, hat die European Waterpark Association (EWA) eine Tabelle mit Links zu den Corona-Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer zusammengestellt, die Verbandsmitglieder im Downloadbereich des Mitgliederportals einsehen können. (eap)

Lesen Sie auch