10.03.2021

Deutschland: Staatliche Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in Freizeitbetrieben

Im Rahmen der staatlichen „Überbrückungshilfe III“ für die durch den andauernden Lockdown entstehenden betriebswirtschaftlichen Schäden sind verschiedene Maßnahmen zur Ermöglichung eines sicheren Betriebsablaufs förderfähig. Für die Betreiber von Freizeitanlagen interessant ist u.a. die Fördermöglichkeit für die Anschaffung moderner Luftreinigungssysteme mit Hepafilter, die Nachrüstung bestehender stationärer Luftreiniger und Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche.

Zudem können die Betreiber von Freizeitanlagen, die Virtual- bzw. Augmented-Reality-Attraktionen anbieten und das technische Zubehör zur Gewährleistung eines hohen Hygienestandards mit UVC-Licht reinigen, eine bis zu 90-prozentige Förderung der Anschaffungskosten für entsprechende Reinigungsgeräte in Anspruch nehmen. So ist z.B. die „Cleanbox“, mittels der die Reinigung von VR-Headsets per dosierter UVC-Strahlung erfolgt (vgl. EAP 4/2019) und die auf dem deutschen Markt von der Firma kabetec vertrieben wird, eine förderfähige Anschaffung.

Ebenso explizit als förderungsfähige Maßnahmen im Finanzpaket „Überbrückungshilfe III“ genannt sind übrigens Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen und Bekämpfung des Infektionsgeschehens wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken. (eap)

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