11.08.2015

Deutschland: VDFU fordert Korrektur der Mindestlohngesetzgebung

Deutschland: VDFU fordert Korrektur der Mindestlohngesetzgebung

VDFU-Präsident Klaus-Michael Machens

Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V., kurz VDFU, fordert Nachbesserungen in Bezug auf die vor kurzem beschlossene Lockerung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn. Die neue Regelung schließt Saisonmitarbeiter nicht ein, was sich nach Meinung des VDFU-Präsidenten, Klaus-Michael Machens, ändern müsse, da Freizeitparks überwiegend ein Saisongeschäft führten. Die Politik solle sich daher stärker an der unternehmerischen Wirklichkeit in Deutschland orientieren. „Bei den Nachbesserungen zur Dokumentationspflicht ist Frau Nahles den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Die Verordnungen und vermeintlichen Korrekturen sind nicht durchdacht und gehen nach wie vor an der unternehmerischen Wirklichkeit vorbei. Die Freizeitparks stellen sich deshalb weiterhin entschieden gegen den ausufernden Bürokratiewahn“, so Machens. Konkret plädiert der VDFU auch bei Saisonkräften für eine Einkommensgrenze von 2.000 Euro monatlich, bis zu der die Arbeitszeit zu dokumentieren ist. Darüber hinaus müsse die tägliche Arbeitszeit bei Bedarf auf über 10 Stunden ausgedehnt werden können. Außerdem sei es notwendig, Rechtssicherheit bezüglich der Auftraggeberhaftung zu schaffen, sodass diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit greife. (eap)

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