10.01.2023

Deutschland: VDV organisierte erfolgreiches Seminar zum Thema Produkthaftung

Der Verband der Deutschen Freizeit- und Vergnügungsanlagenhersteller (VDV) veranstaltete im Dezember für seine Mitglieder ein Informations-Seminar zum Thema „Internationale Produkthaftung“ im Steigenberger Icon Parkhotel in Düsseldorf. Die Veranstaltung, die gemeinsam mit Dutch Design organisiert worden war, führte die Teilnehmer auch am Riesenrad von Oscar Bruch jr. auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt zusammen. Für das Seminar konnte der US-amerikanische Fachanwalt Tom Sheehan gewonnen werden, der vor seiner beruflichen Laufbahn im Rechtswesen als Mechaniker in der Freizeitbranche tätig war und so zu seinem fachlichen Schwerpunkt der Produkt- und Designhaftung im US-Recht fand – für das Informations-Seminar war der Rechtsexperte eigens in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt gereist.

Sheehans Vortrag vermittelte einen guten Überblick über die Besonderheiten der amerikanischen Produkthaftung – u.a. gab er den teilnehmenden Herstellerunternehmen den Rat, im Falle eines Unfalls an einer Freizeitanlage eine Untersuchung an dieser in jedem Falle auch selbst und kurzfristig durchzuführen. In den meisten Störungsfällen handele es sich um eine nicht sach- oder bestimmungsgemäße Nutzung einer Attraktion, die mit weiteren Fehlerquellen zusammentreffe.

Im Rahmen einer an den Vortrag anschließenden offenen Diskussionsrunde stellte sich u.a. die Frage, ob für den Betrieb komplexer Anlagen Nachweise erforderlich seien sollten, die entsprechende Sach- und Fachkenntnisse belegen. In Europa wie in den Vereinigten Staaten ist die Möglichkeit gegeben, den jeweiligen Hersteller einer Attraktion oder andere Dienstleister mit der professionellen Anlagenwartung zu beauftragen, um die in der internationalen Freizeitbranche bereits existierenden hohen Prüf- und Revisionsstandards stets zu garantieren – eine etablierte Praxis, die sicheren Fahrspaß in Attraktionen gewährleistet. (eap)

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