14.09.2026

Warnung vor Fakeshops: Was Betreiber jetzt beachten sollten

Warnung vor Fakeshops: Was Betreiber jetzt beachten sollten

Fakeshops werden immer professioneller. Auch Freizeitanlagen und deren Online-Shops sind betroffen. // Foto: Rupixen, Unsplash

Fakeshops sind im Laufe der Jahre immer professioneller geworden. Kopierte Inhalte, gefälschte Gütesiegel und professionell gestaltete Websites erschweren es Verbrauchern zunehmend, betrügerische Angebote von seriösen Onlineshops zu unterscheiden. Durch den Einsatz von KI-Tools können solche Täuschungsversuche zusätzlich an Qualität gewinnen.

Dass die Bedrohung zunimmt, zeigen unter anderem aktuelle Zahlen der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW). Bei den von der Behörde in Baden-Württemberg erfassten Fällen stieg die Zahl gefälschter Internetshops 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1.230 Prozent. Die Anzahl der Phishing-Angriffe im Land stieg um 320 Prozent. Die CSBW weist zugleich darauf hin, dass auch eine gestiegene Meldebereitschaft zu den höheren Fallzahlen beigetragen haben kann.

Von dieser Entwicklung bleiben auch Betreiber von Freizeitanlagen nicht verschont, für die der Verkauf von Eintrittskarten über eigene Onlineshops längst zum Tagesgeschäft gehört. So berichtet unter anderem die Rulantica Wasserwelt in Rust von betrügerischen Shops, die sich optisch kaum von den offiziellen Ticketshops der Betreiber unterscheiden: „Unsere größte Sorge ist dabei neben dem unmittelbaren Schaden für unsere betroffenen Gäste ein zunehmender Vertrauensverlust der Kunden gegenüber dem Online-Ticketverkauf insgesamt. Gerade durch die Möglichkeiten von KI dürfte dieses Thema künftig noch einmal deutlich an Dynamik und Professionalität gewinnen“, so Direktor Michael Kreft von Byern.

Für Betreiber besteht das Risiko dabei nicht allein darin, dass Kunden Geld an Betrüger verlieren. Nach Angaben des Händlerbundes übernehmen Fakeshop-Betreiber teilweise Marken und Produkte seriöser Anbieter, kopieren Bilder und Beschreibungstexte oder bilden sogar nahezu vollständige Webshops unter ähnlich lautenden Internetadressen nach. Solche Angebote können anschließend über Anzeigen in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Damit missbrauchen die Betrüger nicht nur den Namen und Markenauftritt seriöser Anbieter, sondern lenken potenzielle Kunden gezielt auf ihre eigenen Verkaufsseiten.

Auch die European Waterpark Association e.V. (EWA) empfiehlt ihren Mitgliedern deshalb, wachsam zu sein und über Google und andere Suchmaschinen nach möglichen Fakeshops zu suchen, die unter dem Namen des eigenen Freizeitbades oder der eigenen Therme auftreten. Auch der Händlerbund rät Shop-Betreibern zu einem solchen regelmäßigen Monitoring. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, ähnlich lautende Domains frühzeitig selbst zu registrieren, um deren missbräuchliche Nutzung zu erschweren.

Wird ein Fakeshop entdeckt, sollten Betreiber zunächst Beweise sichern, etwa durch Screenshots der Website und entsprechender Werbeanzeigen. Handelt es sich um eine .de-Domain, können Betreiber über die Registrierungsstelle DENIC den zuständigen Provider und dessen Kontaktstelle für Missbrauchsfälle ermitteln. Bei berechtigtem Interesse kann zudem eine Auskunft zum Domaininhaber beantragt werden. Werden betrügerische Angebote über Marktplätze oder andere Plattformen verbreitet, empfiehlt der Händlerbund zudem eine Meldung an den jeweiligen Plattformbetreiber. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei kann in Betracht kommen. Werden eigene Bilder, Texte oder Logos ohne Erlaubnis verwendet, können daraus urheber- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche entstehen.

Auch Gäste können einige Warnsignale beachten. Auffällig günstige Preise, Unstimmigkeiten in der Internetadresse, ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum und insbesondere die Beschränkung auf Vorkasse bei der Bezahlung können auf einen Fakeshop hindeuten. Für eine schnelle Einschätzung verdächtiger Online-Shops stellt die Verbraucherzentrale hier ihren kostenlosen „Fakeshop-Finder“ zur Verfügung. Nutzer können dort URLs eingeben und auf ihre Seriosität überprüfen lassen. Fällt die Einschätzung des Fakeshop-Finders nicht eindeutig aus, empfiehlt die Verbraucherzentrale, wichtige Angaben wie Impressum, Adresse und Kontaktmöglichkeiten zusätzlich selbst zu prüfen. ■

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