320.000 Mehrwegbecher für den Eurovision Song Contest
(eap) Für den derzeit in Basel stattfindenden Eurovision Song Contest 2025 (ESC), dessen großes Finale morgen in der St. Jakobshalle stattfinden wird, kommt ein für die Verpflegung hoher Besucherzahlen konzipiertes nachhaltiges Mehrwegbechersystem zum Einsatz. Rund 320.000 Kunststoffbecher stellt die im schweizerischen Münchenstein ansässige Cup Systems AG bereit, die als offizieller Mehrwegpartner der Veranstaltung fungiert. Ziel ist es, die Abfallmenge während der seit vergangenem Samstag laufenden Veranstaltung mit erwarteten rund 500.000 Teilnehmern möglichst gering zu halten.
Für das Großevent, das neben der St. Jakobshalle auch an zahlreichen weiteren Veranstaltungsorten in der Stadt ausgetragen wird, gelten strikte Vorgaben: Bei Speisen und Getränken ist nahezu ausschließlich wiederverwendbares Geschirr vorgeschrieben. Die Cup Systems AG ist Teil des Netzwerks der deutschen Cup Concept Mehrwegsysteme GmbH und übernimmt im Rahmen des ESC nicht nur die Bereitstellung der Becher, sondern auch die vollständige logistische Abwicklung – von der Verteilung an die gastronomischen Ausgabestellen über die Rücknahme bis zur Reinigung. Die Becher bestehen aus spülmaschinengeeignetem Hartkunststoff und sind pfandpflichtig. Damit soll nicht nur der Mehrwegkreislauf gewährleistet, sondern auch der Verlust einzelner Einheiten für die Gastronomiebetriebe vermieden werden. Die Rückgabe ist an allen offiziellen Ausgabepunkten möglich. Auch ein zentral organisierter Spülservice ist Teil des Systems.
Ein vergleichbarer logistischer Anspruch findet sich auch in vielen europäischen Freizeitparks, in denen zahlreiche Gäste gastronomisch versorgt werden möchten. In einigen Parks kommen ebenfalls zentrale Mehrwegsysteme zum Einsatz, wobei bislang noch häufig Einwegverpackungen in den Umlauf gehen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Gastronomen (auch gastronomische Betriebe in Freizeitanlagen) EU-weit dazu verpflichtet, für Speisen und Getränken zum Mitnehmen auch Mehrwegverpackungen anzubieten – ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind lediglich Kleinbetriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und nicht mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Der ESC in Basel zeigt exemplarisch, wie ein konsequentes Mehrwegkonzept auch bei starkem Besucheraufkommen umgesetzt werden kann. ■