10.05.2023

Eingabe der European Waterpark Association zur Energiepreisbremse

Eingabe der European Waterpark Association zur Energiepreisbremse

Foto: Richard R. Schunemann

(eap) Die European Waterpark Association (EWA) richtet sich mit einer erneuten Eingabe an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dieses Mal die im novellierten Wärme- und Strompreisbremsengesetz verankerte 50-Prozent-Hürde betreffend. Aus Sicht des Branchenverbandes, der auf politischer Ebene stellvertretend für seine insbesondere im deutschen Raum zahlreichen Mitglieder auftritt, sieht in der überarbeiteten gesetzlichen Regelung weiterhin eine klare Benachteiligung der Freizeitbäder und Thermen und fordert daher eine Nachbesserung der Gesetzesnovelle.  

Bereits im Februar dieses Jahres wandte sich die EWA an das zuständige Bundesministerium mit der Forderung, dass bei öffentlichen Bädern anstelle des Referenzjahres 2021 auch die Referenzjahre 2019 bzw. 2022 zur Festlegung der Verbrauchsmengen an Wärme- und elektrischer Energie herangezogen werden. Von diesen Verbrauchsmengen ist maßgeblich abhängig, welche Energie-Bezugsmengen im aktuell laufenden Jahr im Rahmen der staatlich beschlossenen Preisbremsen subventioniert werden. Inzwischen hat der Deutsche Bundestag eine Novelle der beiden Gesetze verabschiedet und eine Änderung des Referenzjahres für Unternehmen, die von pandemiebedingten Betriebseinschränkungen betroffen waren, grundsätzlich zugelassen. Gleichzeitig wurde allerdings festgelegt, dass vom Antragsteller ein Nachweis darüber zu erfolgen hat, dass der Verbrauch von leitungsgebundenem Erdgas oder von Wärme, der von dem zuständigen Messstellenbetreiber oder dem Wärmeversorgungsunternehmen an den Entnahmestellen für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 gemessen wurde, um jeweils mindestens 50 Prozent niedriger war, als der Verbrauch von leitungsgebundenem Erdgas oder von Wärme, der für den Zeitraum des Kalenderjahres 2019 gemessen wurde.

Nach einer EWA-Umfrage unter ihren Mitgliedsbetrieben lag der Energieverbrauch in Bädern und Thermen im Jahr 2021 zwischen 30 bis 35 Prozent unter dem Wert von 2019. Somit wären diese Betriebe bei der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Subventionen außen vor, sofern die 50 Prozent-Hürde bestehen bleibt. Der Verband richtet sich nun also erneut mit einer Eingabe an die politischen Entscheidungsträger und fordert mit Unterstützung einer auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Korrektur der Gesetzesnovelle für öffentliche Bäder. ■

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