Liseberg reicht Klage gegen Versicherer Trygg-Hansa ein
(eap) Nach dem verheerenden Großbrand auf der Baustelle des neuen Wasserparks Oceana am 12. Februar 2024, bei dem ein Mitarbeiter ums Leben kam und ein erheblicher Sachschaden entstand, hat der schwedische Freizeitpark Liseberg in Göteborg nun Klage gegen seine Versicherungsgesellschaft Trygg-Hansa eingereicht. Der Grund: Die Versicherung verweigert die Regulierung des Schadens.
Zum Zeitpunkt des Feuers befand sich der Indoor-Wasserpark kurz vor der Fertigstellung. Die durch den Brand verursachten Sachschäden umfassen unter anderem Abriss-, Räumungs-, Dekontaminierungs- und Wiederaufbaukosten, die sich auf mehr als eine Milliarde Kronen (etwa 92 Mio. Euro) belaufen sollen.
Nach Angaben des Freizeitparks bestand für das Bauprojekt eine umfassende „All-Risk“-Versicherung bei Trygg-Hansa. Nach dem Brand forderte Liseberg eine Versicherungsentschädigung unter anderem für die Kosten des Wiederaufbaus von Oceana. Am 30. Juni 2025 teilte Trygg-Hansa schließlich mit, die geforderte Kostenübernahme abzulehnen.
„Liseberg schloss die Projektversicherung bei Trygg-Hansa ab, um sich gegen diese Art von Risiken für das Bauprojekt finanziell zu schützen. Die Versicherung sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass es sich um ein großes und sehr kostspieliges Bauvorhaben handelt, bei dem mehrere Auftragnehmer Arbeiten für Liseberg ausführen. Dass Trygg-Hansa nun versucht, sich der Verantwortung zu entziehen, indem sie behauptet, Liseberg habe keinen Schaden erlitten, ist schwer zu verstehen“, äußert Andreas Andersen, Geschäftsführer von Liseberg.
Die Versicherungsgesellschaft vertrete den Standpunkt, dass Liseberg keinen Anspruch auf Zahlung habe, da zwei von Lisebergs Vertragspartnern den Brand grob fahrlässig verursacht hätten.
„Es ist nicht vertretbar, dass Liseberg die Versicherungsentschädigung verweigert wird, weil die Versicherungsgesellschaft der Ansicht ist, dass andere Parteien als Liseberg fahrlässig gehandelt haben. Wir sehen daher keine andere Möglichkeit, als eine Klage einzureichen und Lisebergs Recht auf Versicherungsentschädigung gerichtlich überprüfen zu lassen“, so Andersen.
Folglich hat der städtische Freizeitpark nun Klage beim Bezirksgericht Stockholm eingereicht. Neben dem Ersatz des geltend gemachten Schadens fordert das Unternehmen auch Verzugszinsen und die Erstattung der Prozesskosten. ■