03.04.2026

Schaustellerkultur als „Immaterielles Kulturerbe“ anerkannt

Schaustellerkultur als „Immaterielles Kulturerbe“ anerkannt

Photo: Eric Tompkins | Unsplash

(eap) Die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland ist in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden. Mit dieser Entscheidung würdigt die Deutsche UNESCO-Kommission die Arbeit von rund 5.600 Schaustellerfamilien sowie die Bedeutung einer seit 1.200 Jahren gelebten Volksfestkultur. Auf den bundesweit rund 9.750 Volksfesten begrüßen die Schaustellerinnen und Schausteller jährlich etwa 200 Millionen Gäste. Volksfeste gelten dabei als Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Miteinanders. Träger dieser Kultur sind die Schaustellerfamilien, die ihr Wissen und ihre handwerklichen Fähigkeiten über Generationen hinweg weitergeben und ihre Angebote zugleich kontinuierlich weiterentwickeln.

„Die Aufnahme unserer Schaustellerkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine große Ehre und damit ein starkes Signal für unseren Berufsstand“, so Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes e.V. „Sie zeigt: Volksfeste – aber auch unsere geliebten Weihnachtsmärkte – sind weit mehr als ein Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität. Die Auszeichnung ist Anerkennung unserer Arbeit und Auftrag zugleich – auch an die Politik auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene, diese gelebte Volksfestkultur mit verlässlichen Rahmenbedingungen langfristig zu sichern.“ ■

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