12.11.2025

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen: Appell an deutsche Behörden

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen: Appell an deutsche Behörden

Foto: Ross Sneddon/Unsplash

(eap) Angesichts der vorerst entzogenen Genehmigung für die Durchführung des Weihnachtsmarktes in Magdeburg durch die Stadtverwaltung, der ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes bezüglich festgestellter Mängel im Sicherheitskonzept der Weihnachtsmarktgesellschaft vorausging, regt sich Widerstand.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) sowie der Deutsche Schaustellerbund e.V. appellieren an die zuständigen Behörden, die Veranstalter beim Thema Sicherheit nicht im Stich zu lassen. DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz erklärt: „Die Sicherheitsauflagen für Fest- und Großveranstaltungen sind für Kommunen und Veranstalter kaum mehr finanzierbar. Auch die Organisation und Koordination von Sicherheitskonzepten stellen die Akteure vor Ort vor große Herausforderungen. Bund und Länder müssen jetzt schnell eine Lösung finden. Volksfeste, Märkte und Großveranstaltungen stehen für Lebensfreude und sind Bestandteil unserer weltoffenen Kultur. Sie sind gleichzeitig ein relevanter Wirtschaftsfaktor für die Destinationen sowie für die Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft.“

Der Deutsche Schaustellerbund reagiert mit Sorge und Bestürzung auf die Absage des Magdeburger Weihnachtsmarktes, die zehn Tage vor dem planmäßigen Start erteilt wurde. Der Weihnachtsmarkt sei fast komplett aufgebaut. Warum erst jetzt seitens des Landesverwaltungsamtes Mängel am Sicherheitskonzept geäußert werden, sei nicht nachvollziehbar. „Wir sind nicht bereit, einen Streit der Verwaltungen auf unserem Rücken austragen zu lassen! Ganz klar: Wenn es Mängel gibt, müssen sie abgestellt werden. Wir erwarten jetzt Professionalität, Engagement und Geschwindigkeit in den Amtsstuben. Und wenn wir Schausteller auf dem Platz etwas zur Lösung beitragen können, so werden wir das wie immer auch tun“, so Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes e.V.

In ihrem Schreiben, das letzter Anstoß für den Entzug der Genehmigung war, kritisiert die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt unter anderem, dass die Weihnachtsmarktgesellschaft die Verantwortung für Anschläge und Amoktaten bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden sehe. Dieser Kritik der Kommunalaufsicht stellt sich Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris entgegen, denn im Sicherheitskonzept gehe die Weihnachtsmarktgesellschaft von nicht vorhersehbaren Amok- und Gewalttaten aus: „Alle Experten sind sich einig, dass konkrete Terrorabwehr eine staatliche Aufgabe ist, für die nicht der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes verantwortlich sein kann. Selbst die Polizei hat uns am vergangenen Freitag schriftlich mitgeteilt, dass die Verfolgung von Straftaten und die Abwehr konkreter Gefahren eine staatliche Aufgabe ist.“

Die Formulierungen des Sicherheitskonzeptes zu Terror- und Amokereignissen seien dem Landesverwaltungsamt seit dem im September vorgelegten Sicherheitskonzept zum Kaiser-Otto-Fest bekannt und wurden nicht beanstandet.

Infolge des Terroranschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 startete am Montag dieser Woche der Prozess gegen den Täter. Er war mit einem Pkw mit hoher Geschwindigkeit durch einen Rettungsweg in die Menschenmenge auf den Weihnachtsmarkt gefahren, wobei sechs Menschen ums Leben kamen und rund 300 Personen verletzt wurden. Die Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen werden kontinuierlich überprüft und gemäß potentieller Gefährdungslagen angepasst, bundesweite Standards gibt es bislang jedoch nicht. ■

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