07.09.2026

Verbände der Freizeitwirtschaft fordern Erhalt der Minijobs

Verbände der Freizeitwirtschaft fordern Erhalt der Minijobs

Ob als Aushilfe in der Gastronomie und Hotellerie von Freizeitanlagen, als Badeaufsicht für Schwimmbecken, oder als Ride-Operator an Fahrgeschäften – Minijobber sind in der Freizeit- und Tourismuswirtschaft in zahlreichen Bereichen im Einsatz.

(eap) Die sogenannten „Minijobs“ des deutschen Arbeitsmarktes stehen derzeit im Fokus verschiedener politischer Reformvorhaben. So wurde am 29. Juli dieses Jahres das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung („GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es sieht nach Angaben der Minijob-Zentrale unter anderem vor, den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 von derzeit 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent anzuheben.

Darüber hinaus hat die Alterssicherungskommission im Juni ihre Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Eine dieser Empfehlungen sieht vor, die Opt-out-Möglichkeit von Minijobbern aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beenden und den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen. Lediglich für Schülerinnen und Schüler könnten Ausnahmen gelten.

Neun Verbände der deutschen Freizeit- und Tourismuswirtschaft haben sich kürzlich gemeinsam für den Erhalt des Minijobs in seiner bisherigen Form ausgesprochen. Gerade in der Freizeit- und Tourismuswirtschaft seien Minijobs von großer Bedeutung: Sie ermöglichten den Betrieben eine flexible Personaleinsatzplanung und böten zugleich zahlreichen Beschäftigten eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit. Eine Abschaffung der bisherigen Minijob-Regelung hätte nach Einschätzung der Verbände Auswirkungen auf Beschäftigte, Betreiber und letztlich auch auf die Gäste.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme heben die Verbände folgende Punkte hervor:

„Für die Beschäftigten: Minijobs bringen rund 6,8 Millionen Menschen in Beschäftigung, die als Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder aufgrund ihres geringen Einkommens auf Einnahmen aus einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Minijobs sind weitgehend von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wodurch das Entgelt nahezu ‚brutto wie netto‘ ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt im Gegenzug zur sozialen Absicherung pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Ein Wegfall dieser Möglichkeit führt zu einer unvertretbaren sozialen Belastung dieser Bevölkerungsgruppen.

Für die Freizeitbetriebe: Minijobber unterstützen die Vollzeitkräfte in den Freizeitbetrieben bei ihrer Arbeit. Nur durch Minijobber kann eine flexible Personaleinsatzplanung (etwa saisonal) gewährleistet werden. Ohne die geringfügig Beschäftigten könnte aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt der Bedarf der Freizeitbetriebe in vielen Tätigkeitsfeldern nicht gedeckt werden (z. B. Gastronomie, Reinigung etc.). Darüber hinaus besteht für den Arbeitgeber ein geringerer bürokratischer und administrativer Aufwand.

Für unsere Gäste: Steigende Personalkosten führen zu höheren Eintrittspreisen. Gerade für Familien und Geringverdiener sind unsere Freizeitanlagen aber eine beliebte und bezahlbare Alternative zu teuren Urlaubsreisen. Das soll auch so bleiben.“

Die Initiative wird von folgenden Verbänden unterstützt: Bundesverband Bowling e.V., Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V., Deutscher Wildgehege-Verband e.V., European Waterpark Association e.V., International Adventure Park Association e.V., Live Escape & Adventure Games Fachverband e.V., Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V., Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V., Verband der Zoologischen Gärten e.V.

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