24.03.2026

Bund fördert Sanierung von Schwimmbädern mit 250 Mio. Euro

Bund fördert Sanierung von Schwimmbädern mit 250 Mio. Euro

Photo: Brian Matangelo | Unsplash

(eap) Schwimmbäder gelten als zentrale Infrastruktur für die Schwimmausbildung, die Gesundheitsförderung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig besteht bei vielen Anlagen in Deutschland ein erheblicher Modernisierungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) die Umsetzung überjähriger Investitionsmaßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder unterstützt. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 Mio. Euro zur Verfügung – ein kleiner Teil des 500 Mrd. Euro umfassenden so genannten Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder einschließlich ihrer baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, wobei die Gebäude nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, etwa Vereine, sei möglich.

Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind hier abrufbar. ■

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