Schaustellerkultur als „Immaterielles Kulturerbe“ anerkannt
(eap) Die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland ist in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden. Mit dieser Entscheidung würdigt die Deutsche UNESCO-Kommission die Arbeit von rund 5.600 (...) weiterlesen